... für Softwarehersteller. Die Anforderungen des Bundesministerium der Finanzen sind stetig gestiegen und zwar im Besonderen in der Absicht,

die Steuerprüfungen effizienter, schneller und dabei aber auch detaillierter durchführen zu können.

GoBD: Die große Anforderung an alle Softwarehersteller von Finanzbuchhaltungen mit Vor- und Nebensystemen

Am 14.11.2014 wurden dazu die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" vom Bundesministerium der Finanzen verabschiedet. Zum BMF-Schreiben: BMF_2014_11_14_GoBD (PDF)

Um ihre Steuerprüfungen nicht nur stetig effizienter sondern auch in ihren Aussagen und Auswirkungen sicherer gestalten zu können, verlangt das Bundesministerium der Finanzen erneut mit dem BMF Schreiben 2014- 11-14-GoBD eine immer stärkere Mit- bzw. Vorarbeit der Steuerpflichtigen. Mit den Anforderungen in dem neuesten BMF-Schreiben sind besonders die Softwarehersteller gefordert ihr gesamtes Softwareangebot auf den Prüfstand zu stellen. 

Es heißt nämlich nun, dass nicht nur die Finanzbuchhaltungssysteme der Abgabenordnung (GoBD) entsprechen müssen, sondern dass auch alle Haupt- Vor-, und Nebensysteme, welche rechnungslegungsrelevanten Buchungsstoff für die Finanzbuchhaltung erzeugen und bereitstellen, die Anforderungen der GoBD erfüllen müssen.

In der Zukunft ist es deshalb sinnvoll und erforderlich, zusätzlich zu der Finanzbuchhaltungsbescheinigung auch Softwarebescheinigungen für die Neben- und Vorsysteme, welche rechnungslegungsrelevante Buchungen liefern, als Gütesiegel prüfen zu lassen.

REVIDATA GmbH ist für Softwareprüfungen seit vielen Jahren professionell aufgestellt.

REVIDATA GmbH prüft seit mehr als 35 Jahren Finanzbuchhaltungs- und Finanzbuchhaltungs-nahe Systeme und hat Expertise zur Erstellung von Softwarebescheinigungen.

REVIDATA GmbH bietet ihren Kunden und Interessenten an, ihre Softwaresysteme mit einem äußerst effizienten REVIDATA GoBD-Quick-Check auf ihre aktuelle GoBD-Konformität und -Sicherheit zu überprüfen.

REVIDATA GmbH unterstützt begleitend ihre Mandanten mit der (GDPdU) GoBD-Anwendungsberatung.

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