Besonders auf das Thema Datenschutz hat sich REVIDATA GmbH, äußerst individuell und speziell in ihrer Beratungsleistung und der damit angeschlossenen
Aus- und Weiterbildung konzentriert. Nicht nur wegen der wachsenden gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu 2017) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sondern vor allem auch, um ihre Kunden zusätzlich vor Sanktionen bei Missachtung des Gesetzes zu bewahren.
Da die Datenschutz-Betreuung neben den umfassenden organisatorischen und strategischen Aufgaben aber auch immer komplexere Datenschutz-rechtliche und damit verbundene juristische Fragestellungen aufwirft, haben wir unser Dienstleistungsangebot durch die feste Kooperation mit einer seit langen Jahren mit REVIDATA® verbundenen Rechtsanwältin erweitert und abgerundet. Durch diese Kooperation sind wir gemeinsam in der Lage auch die nicht immer offensichtlichen rechtlichen Fragestellungen für unsere Kunden zufriedenstellend zu beantworten oder auf verdeckte rechtliche Risiken hinzuweisen, anstelle unsere Kunden darauf zu verweisen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Mit dieser interdisziplinären Zusammenarbeit bieten wir unseren Kunden ein außergewöhnlich umfassendes Datenschutz-Dienstleistungsangebot wie „aus einer Hand“.
REVIDATA GmbH verfügt über Mitarbeiter, die als externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzauditoren und auf den Datenschutz spezialisierte Rechtsanwälte ausgebildet sind. Daneben verfügt sie über ein exzellentes Netzwerk fest verbundener spezialisierter Kooperationspartner. Sie alle verfügen über langjährige Qualifizierungsnachweise und Praxiserfahrungen.
Angebot der REVIDATA
- Mit geringst möglichem Aufwand die erforderlichen organisatorischen Grundlagen zur Erfüllung der
Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, gemäß BDSG-neu 2017 und der EU-DSGVO zu schaffen und / oder - die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wahrzunehmen (externer DSB),
- den betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu unterstützen (arbeitsteiliger Datenschutz),
- Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des
Datenschutzes und zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinie (z.B. Audits, Schulungen) - Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen
- Prüfung auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Begleitung bei der Planung und Implementation von DV-Anwendungssystemen, mit
denen personenbezogene Daten verarbeitet werden - Einbindung der relevanten Aspekte des Datenschutzes in Richtlinien des Unternehmens, mit dem Ziel, Maßnahmen
in den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz wirkungsvoll, effizient und wirtschaftlich miteinander zu verbinden - Vertrauensperson, Beratung für Geschäftsführung und Mitarbeiter (Betroffene) in Fragen des Datenschutzes,
- Mitarbeit bei der Erarbeitung von Verträgen mit Lieferanten, Partnern und/oder Kunden bezogen auf datenschutzrelevante
Leistungen oder Sachverhalte - Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes
- Laufende Ausgestaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur
Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit bzw. Anpassung der
Datenschutzmaßnahmen an veränderte Bedingungen - Bedarfsorientierte juristische Prüfung, Beratung und Fortbildung
- Datenschutz-rechtlich geprüfte und empfohlene Außendarstellung (Homepage)
- Datenschutz-rechtliche Vertragsprüfung zur Auftragnehmerverpflichtung (Auftragsverarbeiter)
Ergebnis "Alles aus einer Hand"
- Erfüllung von gesetzlichen Mindestanforderungen (EU-DSGVO, BDSG-neu 2017)
- Schutz vor Vermögensverlusten, empfindlichen Ordnungsstrafen und sonstigen finanziellen Belastungen
sowohl für die Unternehmen als auch für das Management, resultierend aus Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben - Outsourcing des spezifischen Aufgabenbereiches Datenschutz, verbunden mit einer Entlastung von Geschäftsführung
Mitarbeitern und/oder dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Erschließung externer Fachkompetenz
- Sicherung der im Bereich des Datenschutzes erforderlichen Professionalität
Aktualität, Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit