GoBD-Konformität
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" kurz GoBD
Mit dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 hat die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung und den Datenzugriff zusammengefasst. Die neuen GoBD (= Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzen dabei die bisher getrennten Stellungnahmen GoBS und GDPdU. Sie sollen die bisherigen Verlautbarungen hinsichtlich der zwischenzeitlich fortschreitenden technischen Entwicklung überarbeiten und zusammenfassen.