In einer am 01.06.2021 stattgefundenen Datenschutzkonferenz wurde entschieden, anlasslose Kontrollen zur Datenübermittlung in Drittländer

(hauptsächlich in Konzernen) einzuleiten und Anhörungsbögen an betroffene Unternehmen zu versenden. Aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden wurde das Urteil des EuGH aus Juli 2020 (Schrems II, Az. C-311-18) von deutschen Unternehmen womöglich nicht ausreichend umgesetzt, weshalb nun kontrolliert werden soll, ob die erforderlichen Maßnahmen auch tatsächlich realisiert wurden.

Hinweis: Unterstrichene Texte sind mit aktiven Verlinkungen auf externe Webseiten hinterlegt. 

Die Anhörungsdokumente sind auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Download verfügbar. Die Inhalte lassen gut erkennen, worauf es den Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Rechtmäßigkeitsprüfung besonders ankommt.

Zur Vorbereitung auf diese komplexen Sachverhalte und bei der Bearbeitung der Anhörungsdokumente stehen wir Ihnen mit unseren Datenschutzbeauftragten und DSGVO-spezialisierten Juristen immer gerne zu Diensten. 

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