Revidata hilft, alle benötigen Daten umfassend und gesetzeskonform bereitzustellen.

Das Wort löst mindestens Nervosität aus, egal, ob in Konzernen, großen Betrieben, im Mittelstand oder beim Handwerk: Betriebsprüfung. Was es bedeutet, weiß jeder: Das Finanzamt schickt seine Fachleute und nimmt alles unter die Lupe, was den betrieblichen Ablauf und die Vermögenslage dokumentiert.

Eindeutig sein müssen die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchhaltung z. B. mit den Zielen der Feststellung der Bewertung der Waren, der Verrechnungspreisgestaltung, der innerbetrieblichen Verrechnungen. Zudem ist der sichere und einfache, gesetzlich vorgeschriebene Datenzugriffes durch die Betriebsprüfer zu gewährleisten. Dazu wird von den Behörden eine ordnungsgemäße Anwendungs- und technische Dokumentation gefordert (AO, GOBD).

Was verlangt wird, ist im Grunde sehr einfach: „Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens vermitteln kann“.

Klingt simpel, ist aber für viele Firmen offenbar immer noch ein Problem. Bei ihnen mangelt es in vielen Fällen an wesentlichen Voraussetzungen und es führt immer wieder zu eigentlich vermeidbaren erheblichen steuerlichen Zuzahlungen.

Es ist allerdings für etliche Firmen, vor allem denen aus dem Mittelstand, nicht ohne Aufwand, sich sachgerecht vorzubereiten. Besonders dann, wenn das Betriebsprüferteam aus jüngeren, technisch gut ausgebildeten Prüfern besteht. Sie kennen sich aus mit den IT-geprägten Prüfprogrammen, ihrer Kompetenz können manche Unternehmen keine vergleichbar ausgebildeten Mitarbeiter entgegensetzen.

Denn die IT-Administratoren der Unternehmen verfügen im Allgemeinen nicht über das erforderliche kaufmännische, steuerliche und im speziellen das datentechnische Wissen, um sich auf die technisch anspruchsvollen Anforderungen einer Betriebsprüfung vorzubereiten. Dabei ist das heutzutage kein unlösbares Problem. Weil: Die Finanzverwaltung macht klar, was sie wie interessiert und welche Organisation und Dokumentation sie erwartet. Außerdem ist das gesetzlich klar definiert: Im Handelsgesetzbuch § 231 Abs.1 HGB 5 2.1. EStH 2017 zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) und in der Abgabenordnung § 147 Abs. 6 AO ist genauestens vorgegeben, was und wie vorzubereiten ist. Klar ist daher auch, was in welcher Form mit welchem Inhalt und technischen Hilfsmitteln der Betriebsprüfer erwartet.

Die Revidata kann bei diesen Fragen mit ihrem Know-how und ihren Experten helfen. Seit mehr als 40 Jahren unterstützt das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf seine Kunden bei der Vorbereitung auf solche Betriebsprüfungen mit Erfolg. Revidata-Kunden verfügen sowohl über die organisatorischen als auch die technischen Mittel. Im Besonderen sind die betrieblichen IT-Administratoren von ihr entsprechend ausgebildet, sodass sie den Betriebsprüfern Rede und Antwort stehen können. Womit für diese Firmen das Wort „Betriebsprüfung“ seinen Schrecken verloren hat.

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