Neue Datenschutz-Regeln für Webseiten nicht zu kennen ist riskant. Revidata warnt vor Abzocke per Abmahnung

Düsseldorf. Weil viele Betreiber von Webseiten nichts von verschärften Vorschriften für den Schutz von personenbezogenen Daten wissen, geraten sie ins Visier von Abmahnanwälten. Diese Juristen haben entdeckt, wie man mit der Ahnungslosigkeit dieser Firmen schnelles Geld machen kann. Denn die Unternehmen verwenden bisweilen Tools – wie z.B. Google Fonts – die nicht mehr erlaubt sind und wissen nicht, dass sie sich angreifbar machen. Genau da setzen die Abmahnungen an, für die dann saftige Gebühren kassiert werden.

Die Fachleute bei Revidata beobachten diesen Trend seit geraumer Zeit und empfehlen dringend, Webseiten auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen scannen und analysieren zu lassen. Man sollte wissen, welche unerlaubten Tools im Hintergrund laufen, um in der Folge diese Werkzeuge umgehend zu entfernen. Damit kommt man nicht nur den neuen gesetzlichen Anforderungen nach, sondern man vermeidet unnötige Aufwendungen an Kosten, Zeit und Ärger durch aufmerksame Abzocker.

Weil Revidata im Kundenkreis Firmen hat, die das nicht rechtzeitig getan haben und nun zahlen müssen, warnt die Unternehmensberatung ausdrücklich vor dieser Abzocke. Mit erfahrenen und spezialisierten Abwehr-Datenschutz-Juristen tritt Revidata im Dienste seiner Kunden diesen Abmahnanwälten rechtzeitig entgegen!

Für diese Abwehr wird ein erster Website-Scan erstellt, der dem Kunden eine Übersicht der unerlaubt im Einsatz befindlichen Website-Tools liefert. Damit kann ein technisch versierter Dienstleister und Web-Entwickler gezielt und möglichst zeitnah die Bereinigung der Webseiten für betroffene Unternehmen übernehmen.

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