Der #AI Act: Die Künstliche-Intelligenz-Verordnung der EU tritt am 01.08.2024 in Kraft. Betroffen sind alle...
Unternehmen, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Ziel ist es, damit den Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union sicher und vertrauenswürdig zu gestalten. Die Hauptziele der Verordnung sind:
-
Sicherheit und Schutz der Grundrechte: Die Verordnung soll sicherstellen, dass KI-Systeme sicher und transparent sind und die Grundrechte der Bürger, wie Datenschutz und Nichtdiskriminierung, respektieren.
-
Vermeidung von Risiken: Sie klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risiko in verschiedene Kategorien (geringes, begrenztes, hohes und inakzeptables Risiko) und legt für jede Kategorie spezifische Anforderungen und Kontrollen fest.
-
Förderung von Innovation und Wettbewerb: Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der EU, der Innovationen fördert und den Wettbewerb stärkt, indem klare Regeln und Standards für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen festgelegt werden.
-
Verbraucherschutz und Transparenz: Sie verpflichtet Anbieter von KI-Systemen dazu, genaue Informationen über die Funktionsweise ihrer Systeme bereitzustellen und sicherzustellen, dass Nutzer über die Nutzung von KI informiert werden.
Mit dieser Verordnung möchte die EU sicherstellen, dass #KI verantwortungsvoll und ethisch eingesetzt wird und gleichzeitig das Potenzial von KI-Technologien voll ausgeschöpft werden kann.
Hinweis: Unterstrichene Texte sind mit aktiven Verlinkungen auf externe Webseiten hinterlegt.
Wir sprechen heute noch mit unserem neuen Mitarbeiter Kai (#KI) darüber und halten Sie gerne über seine Einschätzung auf unserem LinkedIn Unternehmensprofil informiert. 🤖
>>> Für die Umsetzung unter Beachtung von KI und Datenschutz empfehlen wir Ihnen, die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024 zugrunde zu legen.
Zur Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz
>>> Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Europäischen Parlament und zum KI-Gesetz: erste Regulierung der künstlichen Intelligenz
Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzauditoren und Datenschutz-Juristen bei der Umsetzung oder für ein Informationsgespräch zu Diensten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
REVIDATA GmbH seit 1981
Privacy & Legal
Tel.: +49 211 655 843 95
Fax: +49 211 655 843 96
E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!