Gesetzeskonforme Verfahrensdokumentation für Softwarehersteller insbesondere gemäß der ...
GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sowie weiterer relevanter handels- und steuerrechtlicher Vorgaben – ist eine vollständige und aktuelle Dokumentation für Softwarehersteller zwingend erforderlich. Sie bildet die Grundlage für Compliance, Transparenz und nachhaltige Prüfungssicherheit.
Zu den geforderten Dokumentationsbestandteilen zählen insbesondere Verfahrensdokumentationen, Anwenderbeschreibungen, System- und Benutzerhandbücher sowie eine lückenlose und nachvollziehbare Entwicklungs-Historie inklusive sämtlicher Änderungen und Release-Stände. Nur durch diese strukturierte und vollständige Dokumentation wird die Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit von Softwaresystemen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.
Im Rahmen von Funktions- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen – insbesondere vor dem Hintergrund der GoBD – sind diese Unterlagen zwingend vorzulegen und werden im Zuge von Systemprüfungen detailliert analysiert und abgeglichen. Ebenso stellen sie eine unverzichtbare Grundlage für externe Prüfungen dar, etwa durch Wirtschaftsprüfer oder im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Anforderungen nicht nur die Existenz, sondern auch die Aktualität, Verständlichkeit und praktische Anwendbarkeit der Dokumentation. Dies ist insbesondere für Anwender von Softwarelösungen wichtig, um eine ordnungsgemäße und vollständige Nutzung sicherzustellen.
Auch für die Softwarehersteller bietet eine gesetzeskonforme Dokumentation wesentliche Vorteile: Sie schafft interne Transparenz, reduziert Haftungsrisiken und gewährleistet die langfristige Sicherung von Wissen und Prozessen. Die Herausforderung in der Praxis ist jedoch klar: Im Spannungsfeld zwischen agiler Entwicklung, Release-Zyklen und Innovationsdruck bleibt die Dokumentation häufig hinter den technischen Entwicklungen zurück.
Genau hier setzen wir an.
Neben der Durchführung von Funktions- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen unterstützen wir Softwarehersteller gezielt bei der Erstellung und Pflege Ihrer Verfahrensdokumentation – selbstverständlich unter konsequenter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der GoBD.
Unser Anspruch: Dokumentationen, die nicht nur gesetzeskonform und prüfungssicher sind, sondern auch klar strukturiert, verständlich und in der Praxis unmittelbar nutzbar.
Sichern Sie Ihre Compliance und schaffen Sie gleichzeitig echten Mehrwert – wir unterstützen Sie dabei.
Weiterführende Informationen über unser Leistungsspektrum erhalten Sie unter
>>> Softwareprüfung: Der Moment der Wahrheit für jede Anwendung
>>> Softwareprüfung für rechnungslegungsrelevante Systeme 
Hinweis: Dieses "GoBD-konform" Zertifikat bezieht sich auf das im Jahr 2024 geprüfte Prüfungsjahr.
REVIDATA-Zertifikate werden jeweils für das aktuell geprüfte Jahr ausgestellt.
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