Vergleichbar vielleicht nur teilweise im Hinblick auf die direkten finanziellen Auswirkungen von Verstößen. Vergleichbar aber unbedingt mit möglichen Folgen

bei Verstößen! Während der Steuergesetzgeber die Verfolgung von Steuerverstößen im Blickfeld hat, konzentriert sich der Datenschutzgesetzgeber auf die Sicherung der personenbezogenen Daten und die Verfolgung von Datenschutzverstößen.

Im Ergebnis aber muss man feststellen, dass es in beiden Fällen sehr teuer und nachhaltig rufschädigend wird. Auch die Auslöser für die Aufdeckung von Verstößen in den Bereichen Datenschutz- und Steuerrecht sind vergleichbar. Noch stolpern Unternehmen in der Regel über ihre eigenen Füße: im Bereich Steuern sind Betriebsprüfungen und Selbstanzeigen nach der Flucht in Steueroasen Hauptauslöser, im Bereich Datenschutz sind es publik gewordene Hackerangriffe nicht ausreichend gesicherte IT-Systeme oder im Zuge von Betroffenenanfragen bei den Verantwortlichen oder den Aufsichtsbehörden bekannt gewordene Verstöße. Da die Zahl der Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden seit Inkrafttreten der DSGVO (25.05.2018) mittlerweile jedoch enorm ist, ist davon auszugehen, dass sich auch die Zahl der anonymen Anzeigen von Datenschutzverstößen, beispielsweise durch gekündigte oder unzufriedene Mitarbeiter, rasant ansteigen wird.

Besonders wirken sich die zu erwartenden Sanktionen auf inländische Unternehmen und ihre Manager aus, wenn der Datenschutz von Konzernen aus Drittländern nicht beachtet wird. Problematisch zeigt es sich für inländische Unternehmen im Eigentum ausländischer Konzerne aus Drittländern. In dieser Konstellation ist die Zusammenarbeit unter Beachtung der gesetzlichen Anforderung besonders schwierig, da der Datenschutz in diesen Drittländern zurzeit noch einen deutlich geringeren Stellenwert besitzt als im Europaraum und es damit oft an dem gegenseitigen Verständnis fehlt. Wissen sollte man aber, dass die Sanktionen in diesen Fällen für den Konzern mit seinem Management besonders schmerzlich sein können. Aber auch im europäischen Raum sollte die Datenschutzgesetzgebung unbedingt genauso beachtet werden wie die Steuergesetzgebung, um unnötige Sanktionen zu vermeiden. Und außerdem, sind uns denn unsere Mitarbeiter nicht genau so wichtig wie unser Geld?