Nicht nur, dass die Aufsichtsbehörde unsere Anfrage und Bitte um Klärung erfreulicherweise sehr zügig beantwortet hat, auch hat sie

unsere Einschätzung der verschiedenen datenschutzrechtlichen Probleme vollumfänglich bestätigt.

Auslöser war eine Anfrage, die wir Ende Juni 2020 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gerichtet hatten. Inhaltlich ging es um verschiedene Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, die sich im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB in Form eines Asset Deals aus einer Unternehmensinsolvenz heraus ergaben. 

Da die Aussagen der Aufsichtsbehörde auch für viele weitere und ähnliche Fälle sehr hilfreich und richtungsweisend sein können, möchten wir Sie hiermit gerne über diese Stellungnahme und die Einschätzung der Aufsichtsbehörde informieren.

Hinweis: Unterstrichene Texte sind mit aktiven Verlinkungen auf externe Webseiten hinterlegt. 

Zur REVIDATA Veröffentlichung >>> Herausforderungen des Beschäftigtendatenschutzes im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang im Rahmen eines Asset Deals aus der Insolvenz Eine Einschätzung und Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Sollten Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Beschäftigtendatenschutz oder auch Fragen zum Schutz personenbezogener Daten Ihrer Kunden, Lieferanten oder Beschäftigten im Zusammenhang mit bzw. im Vorfeld eines Betriebsübergangs haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit unterstützend und beratend zur Seite.

Auch wenn Sie Rückfragen zur Stellungnahme der Aufsichtsbehörde haben, stehen Ihnen ebenfalls unsere auf die Datenschutzgesetzgebung spezialisierten Juristen und Datenschutzauditoren gerne zu Diensten.

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